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Sie fahren, wir Steuern!
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Vorsteuervergütung in der EU für Busunternehmen und Reiseveranstalter

Während Ihrer Fahrt im Ausland können Kosten anfallen, die der nationalen Umsatzsteuerregelung unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Übernachtung und Verpflegung des Busfahrers, Mautgebühren, Tankungen oder Reparaturen. Sind Sie in einem EU-Staat nicht verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen, können Sie die Vorsteuer durch das Vorsteuervergütungsverfahren zurückbekommen.

Hier gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorgaben zu diesem Verfahren. Bitte kontaktieren Sie daher unsere Kanzlei, um Ihre individuellen Vorsteuererstattungsansprüche zu besprechen.

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