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Schweiz
Ab 01.01.2018 gilt ein geändertes Mehrwertsteuergesetz.
Registrierungspflicht für Busunternehmen unter folgender Bedingung:
- Jährlicher Gesamtumsatz der Firma von mehr als 100.000 CHF (In-und Ausland) und
- Personenbeförderungsleistungen finden überwiegend auf schweizerischem Boden statt
Busunternehmen bleiben befreit und müssen sich nicht registrieren:
- Transitfahrten
- Fahrten mit einem überwiegenden Anteil der gefahrenen Strecke auf nicht-schweizerischem Gebiet
Für Reiseveranstalter gelten besondere Vorschriften
-Registrierungspflicht für Reiseveranstalter und Reisebüros unter folgender Bedingung:
- Jährlicher Gesamtumsatz der Firma von mehr als 100.000 CHF (In-und Ausland) und
- Die Mehrheit der Einzelleistungen wird in der Schweiz erbracht (sog. Kombinationsregel 70/30)