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Österreich
Personenbeförderungsleistungen sind in Österreich anteilig zu versteuern
Steuersätze:
- Umsatzsteuer auf Personenbeförderung: Ermäßigter Steuersatz 10%
- Vorsteuer: 20%
Steuerabgabezeitraum
- Abhängig vom Umsatz entweder jährlich, vierteljährlich oder monatlich
Reverse-Charge
- Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge Verfahren) auf den Leistungsempfänger findet statt. Busunternehmen, die ausschließlich für andere Unternehmen fahren, brauchen sich nicht in Österreich registrieren zu lassen. Eventuelle Vorsteuern können nur im Vorsteuervergütungsverfahren geltend gemacht werden.