Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen ist europarechtlich durch die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Die europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ist bisher in den europäischen Ländern nicht einheitlich umgesetzt worden.
In folgenden Ländern ist eine umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich: Deutschland, Österreich, Polen, Slowenien, Kroatien, Belgien, Niederlanden, Dänemark, Spanien (unter bestimmten Bedingungen auch Schweiz und Frankreich).
Damit Sie eine sorgenfreie Fahrt antreten können, informieren wir Sie ausführlich vor Fahrtbeginn und registrieren Ihr Unternehmen bei den zuständigen Finanzämtern. Nach erfolgreicher Registrierung erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre Steuerfristen und reichen Ihre Umsatzsteuererklärungen in den jeweiligen Ländern ein. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne!
Fahren Sie durch ein Land, in dem keine Registrierungspflicht besteht? In einigen Ländern gibt es die Möglichkeit der Vorsteuervergütung.