Seit 01.01.2018 gilt in der Schweiz das revidierte Mehrwertsteuergesetz (revMWSTG). War bisher für die Begründung einer Steuerpflicht ein schweizerischer Umsatz von 100.000 CHF Voraussetzung, ist ab 01.01.2018 nunmehr der weltweite Umsatz von mehr als 100.000 CHF für die Besteuerung maßgeblich.
Das neue Gesetz betrifft auch Busunternehmen und Reiseveranstalter, die Reisen in die Schweiz durchführen.
Busunternehmen sind verpflichtet, sich steuerlich zu registrieren, wenn sie die jährliche Umsatzgrenze von 100.000 CHF (In- und Ausland) überschreiten und tatsächlich steuerpflichtige Umsätze in der Schweiz erzielen, d.h. die Personenbeförderungsleistungen überwiegend auf schweizerischem Boden stattfinden (mehr als 50%)
Reiseveranstalter sind verpflichtet, sich steuerlich zu registrieren, wenn sie die jährliche Umsatzgrenze von 100.000 CHF (In- und Ausland) überschreiten und die Mehrheit der Einzelleistungen (mehr als 30% des Gesamtentgelts) in der Schweiz erbracht wird (keine Margenbesteuerung)