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Kroatien: Pflicht zur Voranmeldung von Fahrten ab 01.01.2019

/steuernews/

Seit 01.01.2019 verlangt die kroatische Steuerbehörde – im Einklang mit der neuen MWSt-Verordnung („Pravilnik o porezu na dodanu vrijednost“), kroatisches Amtsblatt Nr. 1/2019 vom 02.01.2019 - dass ausländische Busunternehmen, welche im Gelegenheitsverkehr in und durch Kroatien fahren, eine Voranmeldung der Fahrten durchführen müssen.

Dies bedeutet, dass alle Reisen dem kroatischen Finanzamt noch vor der Abreise gemeldet werden müssen. Es muss eine Steuererklärung für jeden Monat, in dem die Fahrten durchgeführt wurden, spätestens bis zum 20. Tag des Folgemonats abgegeben werden.

Wenn keine Fahrten stattgefunden haben, muss auch keine Voranmeldung und keine Steuererklärung abgegeben werden.

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Über uns: Wir sind Spezialisten für die Steuerberatung von Reiseveranstaltern, Busunternehmen und Reisebüros. Wir betreuen Sie bei Vorsteuervergütungsverfahren und allen Fragen zur Umsatzsteuer bei Personenbeförderungen. Unser internationales Team informiert Sie gerne! Kontaktieren Sie uns!

Erscheinungsdatum:

Dr. Koerner International Steuerberatungs GmbH

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