Bosnien-Herzegowina hat die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes am 14.07.2022 geändert.
Mit Wirkung ab dem 27.07.2022 besteht nunmehr für alle ausländischen Personenbeförderer (Busse, Kleinbusse, Taxis) die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer auf Personenbeförderung innerhalb Bosnien-Herzegowinas. Die bisher bestehenden Umsatzgrenzen entfallen voraussichtlich.
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