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Besteuerung von Personenbeförderungsleistungen in Bosnien-Herzegowina

/steuernews/

Bosnien-Herzegowina hat die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes am 14.07.2022 geändert.

 

Mit Wirkung ab dem 27.07.2022 besteht nunmehr für alle ausländischen Personenbeförderer (Busse, Kleinbusse, Taxis) die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer auf Personenbeförderung innerhalb Bosnien-Herzegowinas. Die bisher bestehenden Umsatzgrenzen entfallen voraussichtlich.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.

Über uns: Wir sind Spezialisten für die Steuerberatung von Reiseveranstaltern, Busunternehmen und Reisebüros. Wir betreuen Sie bei Vorsteuervergütungsverfahren und allen Fragen zur Umsatzsteuer bei Personenbeförderungen. Unser internationales Team informiert Sie gerne! Kontaktieren Sie uns!

Erscheinungsdatum:

Dr. Koerner International Steuerberatungs GmbH

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