Steuerberatung für Busunternehmen, Reiseveranstalter und Reisebüros in der EU
Seit über 20 Jahren ist unsere Kanzlei auf die umsatzsteuerliche Beratung von inländischen und ausländischen Busunternehmen und Reiseveranstaltern in den Bereichen Personenbeförderung und Reiseveranstaltung spezialisiert.
Mittlerweile betreuen wir über 1.400 Firmen aus 12 europäischen Ländern bei ihren steuerlichen und gesetzlichen Verpflichtungen in Europa.
Planen Sie eine Reise durch ein EU-Land, in dem Umsatzsteuer auf die Personenbeförderung anfällt, informieren wir Sie über alle steuer-und abgaberechtlichen Verpflichtungen und übernehmen Ihre Registrierung beim jeweiligen Finanzamt. Wir erinnern Sie an alle wichtigen Termine rund um Ihre steuerlichen Fristen in ganz Europa und kümmern uns um die Einreichung Ihrer Umsatzsteuererklärungen!
In einigen EU-Ländern wird keine Umsatzsteuer auf die Personenbeförderung erhoben. Dennoch haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, sich die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Vorsteuervergütungsverfahrens.
Bei der Erfüllung der bürokratischen Angelegenheiten im Mindestlohngesetz in Deutschland, Frankreich oder Österreich sind wir Ihnen gerne behilflich.
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